Wer mit den Begriffen „Bio“ und „Öko“ wirbt, muss die Vorgaben der EG-Öko-Verordnung erfüllen. Diese schreibt beispielsweise vor: den Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel, eine tiergerechte Haltung mit Auslaufmöglichkeiten, ein Verbot von Gentechnik und eine geringe Verwendung von Zusatzstoffen. Außerdem müssen Produktzutaten zu 95 Prozent aus Öko-Betrieben stammen. Auch Mindeststandards bei der Tierhaltung müssen eingehalten werden: So sind etwa Tageslicht und Zugang zu einer Außenfläche verpflichtend. Die Tiere haben mehr Platz als in konventioneller Haltung.
Lebensmittel, die diese Kriterien erfüllen, sind an dem europaweit einheitlichen Bio-Logo oder dem deutschen Bio-Siegel zu erkennen, das dem EU-Siegel gleichgestellt ist.
Die deutschen Bioverbände Naturland, Bioland oder Demeter sind bekannte Marken, die sich verpflichtet haben die Richtlinien der EG-Öko-Verordnung zu erfüllen. Sie werden regelmäßig kontrolliert. Als Bio-Anbauverbände haben sie sich teilweise deutlich strengere Auflagen als das EU-Recht gesetzt.